ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
- Buchung | Zahlung des Reisepreises
- Die Buchung erfolgt aufgrund der im Katalog, auf Printmedien sowie auf der Website kommunizierten Reise-/ bzw. Leistungsbeschreibung. Die Reservierungsanfrage auf der Website von INNTOUR löst keine fixe Buchung der gewählten bzw. angefragten Reise aus. Die Buchung kann nur schriftlich via E-Mail oder per Fax erfolgen.
- Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet die Kundin/der Kunde (Reisende[r]) INNTOUR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bindet die Kundin/den Kunden sowie INNTOUR für 10 Tage. Innerhalb dieser Frist kann die Kundin/der Kunde kostenfrei die getätigte Buchung einer Radreise aufheben. Der Reisevertrag tritt mit der Bestätigung von INNTOUR über die Durchführbarkeit in Kraft. Diese Bestätigung erfolgt (formfrei) schriftlich. Mit dem Versand der Buchungsbestätigung/Rechnung erfolgt die schriftliche Ausfertigung des Vertragsabschlusses.
- Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtreisepreises ist umgehend bei Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, zu leisten. Frühestens 20, jedoch spätestens 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Restbetrag fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie die vollständigen Reiseunterlagen erst nach Bezahlung der Rechnung erhalten.
- die Kundin/der Kunde trägt sämtliche mit dem Geldtransfer anfallenden Gebühren und Bankspesen.
Bankverbindung Österreich:
Tiroler Sparkasse
IBAN: AT55 20503 03301228478
BIC: SPIHAT22XXX
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Leistungen | Preise
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Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen laut Buchungsbestätigung zum Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Bedachtnahme sämtlicher Hinweise und Erläuterungen sowie individuell geschlossenen Vereinbarungen maßgeblich. Die angegebenen Etappen-Orte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele. Bei unzureichender Verfügbarkeit von adäquaten Unterkünften in den üblichen Etappen-Orten muss in Orte der engeren Umgebung/Region ausgewichen werden. Die Notwendigkeit des Ausweichens bewirkt keinen Anspruch auf Ermäßigung des Reisepreises. Ihr Einverständnis zum Ausweichen hierfür müssen wir im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen.
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Der Reisepreis ist auf der Basis pro Person im Doppelzimmer angegeben. Einzelreisende haben die Möglichkeit, gegen Aufschlag (siehe EZZ) ein Einzelzimmer zu buchen. Hierbei muss wegen der beschränkten Anzahl an Einzelzimmer in einigen Hotels die Bereitschaft der/des Reisenden vorausgesetzt werden, notfalls auch mit einfacheren Zimmern vorlieb zu nehmen bzw. für Übernachtung/Frühstück auch in ein anderes Hotel bzw. in eine Privatpension auszuweichen.
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Bei Eigentouren gewähren wir für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
(14. Geburtstag) auf den Pauschalpreis eine Ermäßigung von 25%, wenn diese im Zimmer der Eltern
(3-/4 Bett-Zimmer) übernachten. Maßgeblich für die Ermäßigung ist das Alter des/der Kinder am Tag des Reiseantritts - Gebühren für Versicherungen sind direkt an den Versicherer zu erbringen (siehe Punkt 10. bzw. Anhang).
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Reiserücktritt | Umbuchung | Übertragung
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Vor Reisebeginn kann die/der Reisende gem. § 10 Abs. 1 jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten wollen, muss umgehend eine schriftliche Stornierung bei uns eingehen.
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Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtpreises pro Person bei einem Rücktritt bis zum 28. Tag vor Reiseantritt.
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Bei einem Rücktritt zwischen dem 27. und dem 8. Tag vor Reisebeginn berechnen wir eine Stornogebühr von 50% des Gesamtpreises pro Person.
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Bei einem Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn berechnen wir eine Stornogebühr von 80% des Gesamtpreises pro Person.
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Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise wird für nicht in Anspruch genommene Leistungen (zB. auch Abbruch der Reise) kein Geld zurückerstattet.
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Laut § 10 Abs. 2 PRG kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort eine Stornierung mit Anspruch auf Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen vorgenommen werden.
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Als Reisebeginn zählt der Anreisetag.
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Bei Umbuchungen (Änderung des Reisedatums bzw. der Kategorie) bis zum 28. Tag vor Reisebeginn verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 55,-- pro Buchung.
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Nimmt die/der Reisende eine einzelne Reiseleistung aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch oder bricht die Reise wegen Krankheit oder für INNTOUR unbekannter Umstände vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der nicht konsumierten Leistungen.
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Wird durch eine Stornierung einer Reiseteilnehmerin/eines Reiseteilnehmers eine Reisebuchung zu einer Ein-Personen-Reise, werden der stornierenden Reiseteilnehmerin/dem stornierenden Reiseteilnehmer Stornogebühren laut den genannten Stornosätzen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von € 150,- verrechnet. Für die Umbuchung der Reise auf Einzelunterbringung stellen wir der/dem teilnehmenden Radreisenden den Aufschlag für eine Einzelunterbringung in Rechnung.
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Spätere Umbuchungen, bzw. Umbuchungen auf eine andere Reise bzw. einen anderen Termin können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den angeführten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
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Anpassungen bzw. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reiseantritt
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Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von INNTOUR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, dürfen von INNTOUR vor Reisebeginn dahingehend durchgeführt werden, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Ablauf der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen zB. Umbuchungen auf ein gleichwertiges Hotel, Restaurant-Umbuchungen, Änderungen von Transferfahrten (Passübergänge, Vor-/Rücktransfers, Abholzeiten, und dgl.).
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Handelt es sich um eine erhebliche Änderung oder Abweichung vom Inhalt des Reisevertrages, bzw. um Abweichungen von berücksichtigungswürdigen Vorgaben der Reisenden/des Reisenden, tritt § 9 Abs. 2-5 PRG in Kraft. Tritt ein solcher Fall ein, ist die/der Reisende berechtigt, innerhalb der von INNTOUR gesetzten Frist die Änderungen anzunehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Ersatzreise zu vereinbaren, sofern eine derartige angeboten werden kann. Die/der Reisende kann der Vertragsänderung zustimmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten, oder eine Ersatzreise vereinbaren. Wenn die/der Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als akzeptiert.
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Über jegliche (wesentliche 5.1, erhebliche 5.2) Leistungsänderungen informiert Sie INNTOUR umgehend nach Bekanntwerden derselben auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, SMS, Sprachnachricht, WhatsApp) in klarer und verständlicher Form. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
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Preisevaluierungen
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INNTOUR behält sich vor, im Falle einer gesetzlichen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, Erhöhung diverser Beförderungskosten oder Energiekosten, Änderung des für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurses, den im Pauschalreisevertrag bzw. Beförderungsvertrag vereinten Betrag entsprechend anzupassen.
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INNTOUR kann den Beförderungstarif insbesondere bedingt durch Erhöhungen der Energie- bzw. Treibstoffkosten, Straßenbenützungsgebühren, Parkplatzgebühren und dgl. auch nach Abschluss des Pauschalreisevertrages bzw. Beförderungsvertrages zu den nachstehenden Regeln verändern:
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Die Kosten werden von INNTOUR bzw. von Beförderungsgehilfen auf die jeweils zu transportierenden Gäste aufgeteilt.
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Werden Mehrwertsteuersätze erhöht bzw. tritt eine Änderung des für die Reise geltenden Wechselkurses ein, so kann sich der Reisepreis um den entsprechenden Betrag erhöhen.
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Jegliche Erhöhungen sind nur zulässig, sofern sie beim Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
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Im Falle derartiger Vertragsänderungen informiert Sie INNTOUR umgehend nach Bekanntwerden derselben auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, SMS, Sprachnachricht, WhatsApp) in klarer und verständlicher Form.
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Preiserhöhungen ab dem 20. Tage vor Reiseantritt bzw. Beförderungsvertrag sind unzulässig.
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Wenn die Preiserhöhung 8 vh (= 8%) des Preises beträgt, tritt § 9 Abs. 2-5 PRG in Kraft. Tritt ein solcher Fall ein, ist die/der Reisende berechtigt unentgeltlich vom Reisevertrag/Beförderungsvertrag zurückzutreten oder eine Ersatzreise zu vereinbaren, sofern eine derartige angeboten werden kann. Die/der Reisende hat diesen Anspruch umgehend nach der Mitteilung über die Preiserhöhung INNTOUR gegenüber geltend zu machen. Wenn die/der Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als akzeptiert.
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INNTOUR ist bei entsprechender Anwendung der vorstehend angeführten Regelung verpflichtet, etwaige Preissenkungen zu den in Punkt 7.1 genannten Punkten abzüglich Verwaltungsausgaben Preissenkungen an die Kundin/den Kunden weiterzugeben.
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Rücktritt bzw. Vertragsauflösung durch INNTOUR
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Wenn eine Reise/eine Beförderungsfahrt aus Gründen abgesagt werden muss, die außerhalb der Einwirkung von INNTOUR liegen (höhere Gewalt, Streiks u. ä.), erfolgt eine Rückerstattung der vom Gast bereits bezahlten Beträge.
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Wir behalten uns vor, eine Reise bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn/eine Beförderungsfahrt bis spätestens 48 Stunden vor Abfahrt abzusagen, wenn an der Reise/der Beförderungsfahrt nicht mindestens 4 Gäste teilnehmen. In diesem Fall informieren wir Sie umgehend und erstatten geleistete (An-)Zahlungen zurück. Weiterreichende Ansprüche, wie zB. die Rücktrittskosten für bereits gebuchte Flug-/Bahn-/Bustickets sowie die Rückvergütung etwaiger Nächtigungskosten und dgl. bestehen nicht. Hinweis: Buchen Sie Beförderungsmittel erst bei Durchführungszusage durch den Reiseveranstalter.
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Haftung und Haftungsbeschränkung
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INNTOUR active holidays haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung von Printmedien, bzw. für die Angaben auf der Website, für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, u. ä.) und für eine gewissenhafte Reisevorbereitung sowie Reiseabwicklung.
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Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen aus Gründen undurchführbar sein, die INNTOUR nicht beeinflussen kann (z.B. Renovierungen, Sperren, Umbauten, Verspätungen, etc.), kann INNTOUR hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
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Sollte im Reiseverlauf ein(e) Änderung(en) der Reiseroute (zB. aufgrund äußerer Einflüsse, Sicherheitsgründen, etc.) notwendig sein, bewirkt dies keinen Anspruch auf Preisminderung.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.
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Die/der Reisende nimmt an der gebuchten Reise auf eigene Gefahr teil. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass sie/er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Ist eine Reiseteilnehmerin/ein Reiseteilnehmer körperlich den Anforderungen nicht gewachsen, so hat sie/er dies selbst zu verantworten und bewirkt keinen Anspruch auf erstattungspflichtigen Rücktritt oder Rückzahlung des Reisepreises.
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Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
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Jede/Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.
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Jede/Jeder Reisende ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
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Für die Dauer der Radreise haftet die/der Reisende für Schäden oder Verlust am gemieteten Fahrrad, Pedelc, Schlösser, Schlüssel und dgl., für die Fahrrad-Gepäcktaschen samt dem zur Verfügung gestellten Reparaturmaterial sowie an technischer Gerätschaft welches für die Dauer der Radreise zur Verfügung gestellt bzw. vermietet wurde.
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Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit wir allein wegen Verschulden eines von uns ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich sind.
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Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks, haftet INNTOUR nur, wenn diese durch INNTOUR bzw. seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde und binnen 24 Stunden gemeldet wurde, jedoch maximal bis EUR 200,- pro Person. INNTOUR haftet nicht für Wertgegenstände sowie Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, Verlust von Medikamenten, optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und/oder Rollen sowie für Beschädigungen an Gepäckstücken, welche das Gesamtgewicht von 25 kg überschreiten. Bei gestohlenen Gegenständen aus dem Koffer muss ein gewaltsames Öffnen sichtbar sein.
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Werden im Zuge der inkludierten Transferfahrten über Passübergänge bzw. bei gebuchten Vor- oder Rücktransfers auch Kundenfahrräder transportiert, werden Sie auf, für den Transport von Fahrrädern typisierten, Anhängern befördert. Wenn es die Anzahl der zu transportierenden Fahrräder zulässt, kann der Transport auch direkt im Fahrzeug oder am Fahrradträger erfolgen. Die jeweiligen Haltevorrichtungen sind auf den Transport der INNTOUR hauseigenen Leihfahrräder abgestimmt. Dies bedingt, dass es beim Transport von Kundenfahrrädern, welche in Hinblick auf Rahmengeometrie, Reifenbreite, Lenkerform etc. von den bei INNTOUR in Verwendung befindlichen Fahrrädern abweichen können, trotz sorgsamen Umgangs bzw. branchenüblicher Handhabung, eventuell zu leichten Beschädigungen (Kratzer an der Lackierung etc.) an den Fahrrädern kommen kann. Für derartige Schäden wird von INNTOUR keine Haftung übernommen. Die Fahrradlenker müssen beim Transport in der Regel quergestellt werden; gelegentlich kann es auch sein, dass Pedale abmontiert werden müssen. Dies wird nach dem Transport wieder rückgängig gemacht. Ebenso wird für Verlust und Diebstahl keine Haftung von INNTOUR übernommen, es sei denn INNTOUR bzw. seine Erfüllungsgehilfen hätten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten. Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, ist auf den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bitte schließen Sie zu Ihrer eigenen Absicherung eine Radversicherung ab, bzw. inkludieren Sie diese beim Abschluss einer Reiseversicherung.
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Die Auswahl der Route für gebuchte Vor-/bzw. Rücktransfers obliegt der Transporteurin /dem Transporteur und kann verkehrsbedingt auch kurzfristig geändert und angepasst werden müssen. Die mitgeteilten Ankunftszeiten unterliegen empirischen Werten. Für spätere Ankunftszeiten welche außerhalb des Einflussbereiches der Transporteurin/des Transporteurs liegen und dadurch eventuell verpasste Anschlussmöglichkeiten von weiterführenden Transportmitteln, übernimmt INNTOUR und seine Auftrags-Erfüllungsgehilfen keine Haftung, es sei denn INNTOUR oder seine Erfüllungsgehilfen hätte grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten. Haftung für bereits gebuchte Fahrkarten, welcher Art auch immer, ist auf den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bitte räumen Sie genügend Zeit für Ihre Anschluss-Transportmittel ein.
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Es gelten die Beförderungsbedingungen der in Anspruch genommenen Transportunternehmen.
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INNTOUR als Reiseveranstalter/Reisevermittler
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Bei allen Reisen, die als 'Eigenreisen' gekennzeichnet sind, zeichnet sich INNTOUR als Reiseveranstalter verantwortlich.
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Für alle weiteren Radreisen aus unserem Portfolio tritt INNTOUR als Partner für andere Radreiseveranstalter auf. Für diese Touren gelten teilweise Sonderbedingungen (Storno, Versicherung, Leistungen, etc.). Bitte beachten Sie dazu auch den jeweiligen Leistungsblock der einzelnen Radtour. Detaillierte Informationen darüber sind auf Anfrage erhältlich.
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INNTOUR bürgt als Reiseveranstalter wie auch als Reisevermittler für die ordnungsgemäße Durchführung der angebotenen Radreisen.
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Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
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INNTOUR ist für die ordentliche Erfüllung, der im Reise-/bzw. Beförderungsvertrag genannten Leistungen verpflichtet. Die vertragliche Leistungsbeschreibung bindet jedoch das allgemeine Wissen und Verständnis der/des Reisenden von jeweiligen landesspezifischen Gepflogenheiten mit ein.
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Die/der Reisende bzw. zu befördernde Kundin/Kunde hat jegliche Vertragswidrigkeiten INNTOUR, einem Erfüllungsgehilfen oder einer Reiseleiterin/einem Reiseleiter umgehend mitzuteilen und kann Abhilfe verlangen. Erfüllungsgehilfen, bzw. einer Reiseleiterin/einem Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
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INNTOUR ist berechtigt, Vertragswidrigkeiten in Form von gleich- bzw. höherwertigen Ersatzleistungen abzuwenden.
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INNTOUR kann die Abhilfe ablehnen, wenn ihm die Behebung dieser unmöglich ist, bzw. die Forderung zur Abhilfe der beanstandeten Widrigkeit in keinem realen Verhältnis steht und/oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
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Ist INNTOUR nicht in der Lage Widrigkeiten in adäquater Form zu beheben, steht der/dem Reisenden eine Preisminderung zu. Tritt ein derartiger Fall ein, bittet INNTOUR die Reisende/den Reisenden, etwaige Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach Rückkehr von der Reise, schriftlich geltend zu machen.
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Ein Anspruch auf Minderung wird geschmälert bzw. verfällt, wenn es die/der Reisende (schuldhaft) unterlässt, INNTOUR von der Vertragswidrigkeit unverzüglich zu informieren und INNTOUR dadurch die Gelegenheit entzieht, die Widrigkeit abzuwenden.
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INNTOUR ersucht die Reisende/den Reisenden alles ihr/ihm Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung einer Widrigkeit beizutragen, bzw. mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten.
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Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
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Reiseversicherung
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Zusätzlich zur Reisebuchung empfiehlt INNTOUR active holidays den Abschluss eines Reiseschutzes. Die entsprechenden Prämien sind in den ausgeschriebenen Portfolios/bzw. in den Reisepreisen nicht enthalten.
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Auf Wunsch erhalten Sie ein Angebot der Europäischen Reiseversicherung zum Direktabschluss des Reiseschutzes 'Hotelstorno Plus'.Detaillierte Informationen zur Prämienberechnung erhalten Sie hier: Europäische Reiseversicherung, Kontakt: +43(0)1-317 2500. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Versicherungs-Infoblätter zu.
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Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie
- INNTOUR active holdiays, MMag. Michael Bär ist im Veranstaltungsverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Nummer 2008/0037 eingetragen. Gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) sind Kundengelder von durch INNTOUR active holidays, MMag. Michael Bär, organisierte Pauschalreisen durch eine Bankgarantie (Garantie-Nummer 1.393.112) bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck im Falle einer Insolvenz abgesichert.
Dies gilt für:
a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und
b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind. Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. INNTOUR active holidays nimmt darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft teil. - Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Telefon: 01–3172500–73930) vorzunehmen, E-Mail: schaden@europaeische.at.
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von INNTOUR active holidays, MMag. Michael Bär finden sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 21223143.
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Auszug aus der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302:
- Die/der Reisende hat Anspruch auf vorvertragliche Information (digitales Medium, gedruckte Form, Verlinkung auf Website). Die/der Reisende erhält sämtliche Reiseunterlagen laut Ausschreibung nach Begleichung des vereinbarten Pauschalreisepreises.
- Die/der Reisende wird über die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien informiert.
- Die/der Reisende erhält mit den Reiseunterlagen die wichtigsten Notrufnummern für die zu bereisenden Länder sowie Telefonnummern von Kontaktstellen über die die/der Reisende mit dem Veranstalter in Verbindung treten kann.
- Die Haftung ist stets durch mindestens ein(e) Unternehmer:in gedeckt.
- Die/der Reisende kann die Reise innerhalb der unter Artikel 3 genannten Umstände und Kosten eine Reise stornieren, umbuchen oder auf eine andere Person übertragen.
- Die/der Reisende kann bei Eintritt widriger äußerer Umstände (zB. Reisewarnung) gebührenbefreit von einer gebuchten Reise zurücktreten.
- Die/der Reisende hat das Recht, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten, bzw. geleistete
(An-)Zahlung zurückzuverlangen wenn erhebliche Änderungen des Reisevertrages – mit Ausnahme des Preises – vom Veranstalter durchgeführt werden bzw. werden müssen. - Eine Preiserhöhung ist im Falle einer gesetzlichen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, Erhöhung diverser Beförderungskosten oder Energiekosten bzw. bei einer Änderung des für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurses redlich. Eine diesbezügliche Preisänderung ist längstens bis 20 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn eine derartige Preiserhöhung 8 vH (8%) des Pauschalreisepreises übersteigt, kann die/der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich INNTOUR active holidays das Recht der Preiserhöhung vor, spiegelt dies das Recht zur Preissenkung wider.
- Die/der Reisende hat Anspruch auf Abhilfe, wenn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden.
- Die/der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung, wenn Vertragsleistungen nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden.
- Die/der Reisende kann gebührenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und INNTOUR active holidays es unterlässt, Abhilfe zu leisten.
- INNTOUR active holidays leistet der/dem Reisende(n) Beistand und Unterstützung, wenn sich diese(r) in Schwierigkeiten befindet.
- Wenn INNTOUR active holidays von seinem Recht gebraucht macht, den Pauschalreisevertrag bzw. den Beförderungsauftrag aufgrund von zu geringer Teilnehmer:innen-Zahl abzugsagen, hat die/der Reisende Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter (An-)Zahlungen.
Volltext: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz
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Schlussbestimmungen
- Änderungen der Leistungen und Preise vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern.
- Wenn einzelne Bestimmungen eines mit INNTOUR active holidays geschlossenen Reisevertrages/Beförderungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Abschluss eines solchen Vertrages unwirksam oder undurchführbar geworden sind, bleibt die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages im Übrigen unberührt. Es tritt diejenige Regel in Kraft, welche der unwirksam bzw. undurchführbar gewordenen Bestimmung am nächsten kommt und der Wirkung der vereinbarten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Die genannten Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass sich der geschlossene Vertrag als lückenhaft erweist.
- Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.