ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese AGB sind Basis jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen INNTOUR active holidays, MMag. Michael Bär (Auftragnehmer) und seiner Kundin/seines Kunden, seien dies Einzelpersonen, Personengruppen oder Firmen).
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die INNTOUR active holidays erbringt. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, der zwischen INNTOUR active holidays und einer Kundin/eines Kunden geschlossenen wurde.
Mit Auftragserteilung nimmt der/die Kund:in diese AGB zur Kenntnis und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt gänzlich an. Änderungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen stets der Schriftlichkeit und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.
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Verhältnis Auftraggeber:in – Auftragnehmer
- Der/die Auftraggeber:in beauftragt INNTOUR active holidays, MMag. Michael Bär mit der im
Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung angebotenen Leistung.
- Der/die Auftraggeber:in beauftragt INNTOUR active holidays, MMag. Michael Bär mit der im
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Sorgfaltspflichten
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Der/die Auftraggeber:in beauftragt INNTOUR active holidays, MMag. Michael Bär mit der im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung angebotenen Leistung.
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INNTOUR active holidays ist verpflichtet, seine Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen derAuftraggeberin/des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sich INNTOUR active holidays zur gewissenhaften Beratung und Vorbereitung, sorgfältiger Auswahl und Überwachung der Lieferant:innen sowie Subunternehmer:innen.
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Leistung – Leistungsumfang
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar/Entgelt ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
- Für die Ausrichtung von Veranstaltungen stellt der/die Auftraggeber:in INNTOUR active holidays unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvorschlag zur Verfügung.
- Dieses Budget darf von INNTOUR active holidays nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin/des Auftraggebers überschritten werden.
- INNTOUR active holidays ist berechtigt, in Abstimmung mit dem/der Auftraggeber:in Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies muss unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
- Soweit INNTOUR active holidays Leistungen im Auftrag und auf Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern sowie weiteren erforderlichen Lieferant:innen sowie Subunternehmer:innen.
- In diesem Fall holt INNTOUR active holidays auf Wunsch der Auftraggeberin/des Auftraggebers entgeltlich wie vertraglich vereinbart, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferant:innen sowie Subunternehmer:innen ein. Die Auswahl derselben erfolgt in diesem Fall durch den/die Auftraggeber:in, wenn diese/dieser es beauftragt, durch INNTOUR active holidays.
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Honorar | Steuern und finanzielle Abwicklung
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Die Zahlungsmodalitäten für die Ausrichtung von Veranstaltungen sind in der jeweiligen Vereinbarung zu regeln.
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Lädt der/die Auftraggeber:in INNTOUR active holidays zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an INNTOUR active holidays findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist INNTOUR active holidays berechtigt, für die erbrachten Vorleistung ein angemessenes Honorar zu verrechnen.
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Die aus der Durchführung des Auftrages/der Leistung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten der Auftraggeberin/des Auftraggebers.
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Die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Beträge werden durch den/die Auftraggeber:in INNTOUR active holidays bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
Zahlungsbedingungen: 75% des Auftragsvolumens bis 7 Tage vor der Veranstaltung | 25% bis 14 Tage nach der Veranstaltung (Rechnungslegung)
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Rücktritt bzw. Änderung eines Veranstaltungsvertrages | Stornobedingungen
- Der/die Auftraggeber:in ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit INNTOUR active holidays jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet die Auftraggeberin/den Auftraggeber jedoch zur Zahlung eines vereinbarten Entgeltes.
- Stornobedingungen:
Storno bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
Storno bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
Storno bei Nichtantritt 90%
- Das Recht zur Kündigung/Änderung der Veranstaltung steht INNTOUR active holidays insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den/die Auftraggeber:in nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das genannte Konto von INNTOUR active holidays, Mag. Michael Bär gezahlt werden.
- Außerdem behält sich INNTOUR active holidays die Möglichkeit auch zur kurzfristigen Absage einzelner Aktivitäten bzw. zur Austragung von Ersatzprogrammen aus Sicherheitsgründen (Lawinen- und/oder Vermurungsgefahr, Fels-/Baumsturz, Sturmwarnung, Starkregen, etc.) vor.
- Aus Sicherheitsgründen notwendig gewordene Abänderungen ziehen keine Ermäßigung/Verteuerung des Verkaufspreises nach sich, es sei denn, INNTOUR active holidays stellt eine Nachverrechnung wegen besonderer Aufwendungen an den/die Auftraggeber:in in Rechnung. In diesem Fall muss der/die Auftraggeber:in aber davon in Kenntnis gesetzt werden und dieser Anpassung zustimmen.
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Versicherung
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INNTOUR active holidays bietet dem/der Auftraggeber:in an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt.
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Zahlungsbedingungen Personenbeförderung
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- INNTOUR active holidays ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der/die Kund:in eine Anzahlung oder den kompletten Fahrpreis leistet, sofern INNTOUR active holidays den/die Kund:in vor Vertragsabschluss auf die geforderte Zahlung hingewiesen hat.
- INNTOUR active holidays ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
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Aufrechnung
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Der/Die Kund:in verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Zur Aufrechnung berechtigt sind nur Kunden/Kundinnen, die Verbraucher sind und deren Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung stehen, ein Anerkenntnis von INNTOUR active holidays vorliegt oder deren Forderungen gerichtlich festgestellt sind.
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Rücktritt vom Beförderungsvertrag | Stornobedingungen
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Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag von der Kunden/vom Kunden storniert, sind dem INNTOUR active holidays:
- die bereits entstandenen Kosten
- mindestens 20% ab dem 5. Werktag vor dem bestellten Termin und
- ab dem 3. Werktag vor dem bestellten Termin 40% des vereinbarten oder des aus dem Auftrag sich ergebenden Entgelts als Stornogebühr zu ersetzen.
- Erfolgt die Stornierung am Tag des bestellten Termins, beträgt die Stornogebühr 60% des vereinbarten Entgelts. -
Erscheint der/die Kund:in nicht am vereinbarten Abholungsort zur vereinbarten Abholzeit und wurde kein rechtzeitiger Rücktritt durch den Kunden erklärt, so wird nach Verstreichen von 15 Minuten der gesamte vereinbarte Preis der Beförderung fällig.
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Der/Die Kund:in ist darüber hinaus verpflichtet alle Auslagen und im Falle des Verschuldens des Kunden/der Kundin alle Schäden zu ersetzen, die durch die Stornierung entstanden sind.
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Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese in weiterer Folge nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin geleistet, kann INNTOUR active holidays ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
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Höhere Gewalt
- Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird, kann INNTOUR active holidays den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz und dgl. des Kunden/der Kundin sind ausgeschlossen.
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Haftung bei Beförderung
- Handelt es sich bei der Vertragspartner/beim Vertragspartner um einen/eine Verbraucher:in, wird die Haftung von INNTOUR active holidays für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
- Handelt es sich der Vertragspartner/beim Vertragspartner um einen/eine Unternehmer:in, wird die Haftung für INNTOUR active holidays für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. INNTOUR active holidays übernimmt auch keine Haftung für den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Beförderung.
- Der/Die Kund:in haftet INNTOUR active holidays gegenüber für jeden Schaden, den er/siw verursacht (inkl. Verdienstentgang). Insbesondere ist der/die Kund:in verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die INNTOUR active holidays durch Verunreinigungen durch den/die Kund:in entstanden sind.
- Angaben über Warte- oder Ankunftszeiten sind unverbindlich. Für allfällige Verspätungen durch INNTOUR active holidays keine Haftung übernommen
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Schlussbestimmungen | Gerichtsstand:
- Für sämtliche Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung mit INNTOUR active holidays ergeben könnten, gilt der Firmensitz von INNTOUR active holidays (6020 Innsbruck/Österreich) als Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt die Regelung, die diesem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für etwaige Lücken der vertraglichen Vereinbarungen.
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Nebenabreden | Schriftform
- Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.